Allgemeine Geschäftsbedingungen:

§1 Geltungsbereich: 
Minis Event Angeboten, Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Vermietung von Equipments und der Durchführung von Veranstaltungen unterliegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Alle Konzepte, Programmvorschläge oder Auszüge daraus sind und bleiben das geistige Eigentum von Minis Event. Ohne schriftliche Genehmigung dürfen sie in keiner Weise vervielfältigt, weitergegeben oder für Wettbewerbszwecke genutzt werden. Fotos, Entwürfe und Prospekte unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Die Nutzung ist nur nach Absprache und gegen Zahlung eines Honorars gestattet. Verstöße ziehen Schadensersatzansprüche nach sich.

Für die Gültigkeit zusätzlicher und abweichender Bestimmungen ist die Schriftform erforderlich. Die mögliche Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser AGB oder einzelner Vertragspunkte hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Vertrages. Stattdessen führt sie zu einer Ersetzung der Klauseln durch solche, die dem geltenden Recht und dem wirtschaftlichen Sinn des Vertrages am nächsten kommen.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss:
Alle Angebote, Informationen und Inhalte unserer Website (inkl. Printmedien und Werbeprospekte) sind freibleibend und nicht verbindlich. Alle Angaben zu Maßen, Gewichten oder anderen Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn Minis Event sie explizit als verbindlich kennzeichnet. Soweit nicht ausdrücklich durch uns als verbindlich gekennzeichnet, sind die dem Angebot beigefügten Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben nur annähernd maßgebend.

Wir behalten uns das Recht vor, Produktänderungen im Design, der Farbe oder im technischen Bereich vorzunehmen, sofern sie der Qualitätsverbesserung dienen, ohne vorherige Ankündigung. Die auf der Website veröffentlichten Bilder können Farbabweichungen aufweisen und/oder von der Abbildung abweichen.

Nachdem uns Ihre Bestellung erreicht hat, erhalten Sie per E-Mail eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung. Diese stellt keine verbindliche Annahme Ihrer Bestellung dar. Bei Annahme Ihrer Bestellung erfolgt eine separate Auftragsbestätigung.

Ein Vertrag wird durch die beidseitige Unterzeichnung (Auftraggeber/in und Minis Event als Auftragnehmer) abgeschlossen. Bei Vollkaufleuten kann dies auch durch eine schriftliche Bestätigung des Auftrags per Email erfolgen.

 

§ 3 Auftragsanpassung:
Minis Event als Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Vertragsleistungen auf angemessene Weise für den Auftraggeber anzupassen (z. B. bei Modulausfällen, höherer Gewalt usw.), sofern hierdurch der Wert der Leistungen nicht unverhältnismäßig zum Nachteil des Auftraggebers verändert wird. Hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung des Veranstaltungsprogramms steht dem Auftragnehmer freie Hand zu.

§ 4 Rechnungslegung, Fälligkeit und Verzug:
Durch die Regelung der elektronischen Rechnungsstellung gemäß dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 versenden wir alle Rechnungen ausschließlich per E-Mail an die in Ihrem Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse. Sofern Sie dieser Regelung nicht widersprechen, wird sie als stillschweigend akzeptiert.

Alle Zahlungen und vertraglich festgelegte Anzahlungen werden gemäß der Auftragsbestätigung geleistet. Falls keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, ist der vereinbarte Preis für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen spätestens am Veranstaltungstag vor Aufbaubeginn und somit vor Beginn der Veranstaltung vollständig und ohne Abzüge zu bezahlen.

Falls die Zahlungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgen, behält sich Minis Event als Auftragnehmer das Recht vor, aufgrund einseitiger Nichterfüllung seitens des Auftraggebers vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Die Höhe des Anspruchs wird individuell berechnet, beläuft sich aber mindestens auf die Summe des vereinbarten Preises. 

Im Falle von Zahlungsverzug ist Minis Event zudem berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Basissatz des Diskontsatzüberleitungsgesetzes zu berechnen. Die Möglichkeit zur Verrechnung besteht nur bei rechtskräftig festgestellten Forderungen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist nur dann erlaubt, wenn die Honorarforderung auf derselben Rechtsgrundlage beruht.

Kommt es durch unsere Kunden/Auftraggebern zu unpünktlichen Zahlungen und es tritt Verzug auf, behalten wir uns das Recht vor, das Event vor Beginn abzusagen und von der Vertragsvereinbarung zurückzutreten sowie Schadensersatz geltend zu machen. Ebenfalls behalten wir uns das Recht vor, Dritte mit dem Einzug der Forderungen zu beauftragen. Die Kosten hierfür gehen dann zu Lasten des Kunden/Auftraggebers.


§ 5 Rücktritt des Auftragnehmers:
Zusätzlich zum bereits genannten Rücktrittsrecht aufgrund unzureichender Zahlungssicherheit gemäß § 4, ist Minis Event als Auftragnehmer in den folgenden Situationen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:

- Falls der Auftraggeber nicht ausreichend mitwirkt, sodass eine erfolgreiche Vertragsumsetzung nicht möglich ist.

- Wenn Module oder Dienstleistungen von Minis Event oder von Drittanbietern ausfallen und es nicht zumutbar ist, angemessenen Ersatz zu finden.

Im Falle eines gerechtfertigten Rücktritts hat der Auftraggeber grundsätzlich keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dieser kann nur bei Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers verlangt werden und ist maximal auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt.


§ 6 Stornierungsbedingungen und Nicht-Annahme durch den Auftraggeber:
Bei einer Stornierung durch den Kunden nach Vertragsabschluss gelten nachfolgende Zahlungsverpflichtungen des Kunden: 

- Stornierung bis 2 Monate vor der Veranstaltung:          30 % des Entgeltes

- Stornierung bis 4 Wochen vor der Veranstaltung:          50 % des Entgeltes 

- Stornierung bis 14 Tage vor der Veranstaltung:              80 % des Entgeltes

- Stornierung bis 7 Tage vor der Veranstaltung:                 100 % des Entgeltes 

-  Nichtannahme der Leistung am Veranstaltungstag:     100 % des Entgeltes

Die Absage muss schriftlich erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt hiervon unberührt. 



§ 7 Durchführung, Erfüllungsvoraussetzung und Haftung:
Im Zuge der Vertragserfüllung erbringt Minis Event (als Auftragnehmer) Sach- und Dienstleistungen, die für die Umsetzung der beauftragten Veranstaltung erforderlich sind. Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus der Auftragsbestätigung. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist es die Verantwortung des Auftraggebers, die erforderlichen Bedingungen für die Erfüllung des Vertragszwecks zu schaffen. Dies beinhaltet besonders:

  • Alle erforderliche und notwendige Genehmigungs- und Anmeldungsprozesse sowie dazugehörigen Gebühren (z.B. für die GEMA oder das Ordnungsamt, Park- und Abstellplätze) sowie weiteren (gesetzl.) Auflagenerfüllung wie z.B. ausreichende Räumlichkeiten, Sanitätsdienst, Hilfs- und Sicherheitspersonal

     
  • Erforderlichen Infrastruktur (ungehinderte Zufahrtswege für PKW/Transporter/LKW/Anhänger etc.) sowie weiteren strukturelle Gegebenheiten wie z.B. Strom- und Wasseranschlüsse, Sanitäranlagen, ausreichend und kostenfreie Parkplätze in der Nähe des Veranstaltungsortes.

     
  • Sicherstellung und Gewährleistung der technischen Vorbedingungen insb. hinsichtlich einer sauberen und einer ebenen (Untergrund-)Fläche, der Transport, Sicherung (z.B. durch Erdnägel), Mindestmaße und sonstigen Auf- und Abbaubauerfordernissen der einzelnen Module. 

 

  • Es ist sicherzustellen, dass ausreichende Beleuchtung beim Auf- und Abbau sowie während der Betreuung der Module vorhanden ist.

 

  • Sicherheit der ausführenden Personen und deren angemessene Verpflegung während des gesamten Aufenthaltes müssen gewährleistet sein. Ebenso die Sicherheit des für die Durchführung benötigten Equipments, beispielsweise gegen Diebstahl oder Vandalismus.

 

  • Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für Brandschäden, Diebstahl und Sachbeschädigungen durch die Besucher. Die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung sowie das unternehmerische und persönliche Risiko liegen beim Auftraggeber. Bei einer schuldhaften Verletzung des Vertrags seitens des Auftraggebers ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, das gemietete Modul aufzubauen und die Veranstaltung durchzuführen, insbesondere falls die erforderlichen technischen Bedingungen seitens des Auftraggebers nicht erfüllt sind. Sollten diese Pflichten nicht erfüllt werden, behält sich der Auftragnehmer das Recht auf Vertragsrücktritt und Schadensersatz vor.

 

  • Im Falle fehlender Geräte oder Zubehörteile bei der Rückgabe und/oder dem Abbau ist der Auftraggeber/Mieter verpflichtet, diese im vollen Umfang (=Wiederbeschaffungswert) zu ersetzen. Ebenso gilt dies für den Verlust von Hüpfburgen oder anderen gelieferten/aufgebauten/ausgeliehenen Objekten und Spielgeräten.

 

  • Die Benutzung der Module erfolgt auf eigenes Risiko. Wir empfehlen unseren Auftraggebern den Abschluss einer entsprechenden Veranstalterhaftpflichtversicherung, die mögliche Schäden aus Veranstaltungen übernimmt.

 

  • Der Auftragnehmer kann und muss die Ausführung des Vertrages jederzeit unterbrechen, sobald Anzeichen dafür vorliegen, dass eine Gefährdung in jeglicher Form für die Beteiligten oder Dritte entstehen könnte.

 

  • Wenn zugesagte Geräte aufgrund eines vorherigen Einsatzes mit unvorhersehbaren Folgen (z. B. Defekt der Hüpfburg) oder durch höhere Gewalt nicht einsatzbereit sind, hat der Auftraggeber/Mieter keine rechtlichen Ansprüche auf Ersatzgeräte. 

 

  • Sollte die Vertragserfüllung durch höhere Gewalt beeinflusst oder unmöglich gemacht werden, werden Minderungs- oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Es wird keine Gewährleistung für den Erfolg oder die Zufriedenheit mit der Veranstaltung übernommen. Das Wetterrisiko bei Außenveranstaltungen liegt beim Auftraggeber. Der Auftraggeber hat das Recht auf Nachbesserung, welche er während der Veranstaltung dem Auftragnehmer unter genauer Angabe der Mängel melden und schriftlich dokumentieren muss. Der Auftragnehmer hat angemessen Zeit von zur Behebung. Wenn der Auftraggeber diese Mängel nicht rechtzeitig meldet, entfallen später Ersatz- und Entschädigungsansprüche.

 

  • Sofern Helfer vor Ort für den Auf- und Abbau sowie die Betreuung der Module vereinbart sind, müssen sie zum festgelegten Zeitpunkt anwesend sein. Bei Nichterscheinen der vom Auftraggeber gestellten Hilfspersonen zum vereinbarten Zeitpunkt wird pro Hilfsperson ein Mietzuschlag von mindestens € 80,- zzgl. MwSt. erhoben.

 

  • Alle Mietgegenstände müssen in einwandfreiem Zustand, gereinigt und trocken (insbesondere Hüpfburgen und Zelte) zurückgegeben werden. Für eventuelle Trocknungs- oder Reinigungsarbeiten berechnen wir 30 Euro zzgl. MwSt. pro Stunde und Einsatzkraft.

 

§ 8 Gerichtstand und anzuwendendes Recht:
Für sämtliche bestehenden und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung wird als Gerichtsstand der Firmensitz vereinbart, unter Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

§ 9 Maßgebende Fassung
In Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.