Minis Event - Unsere Eventmodule für Ihre Veranstaltung!
§1 Geltungsbereich:
Minis Event Angeboten, Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Vermietung von Equipments und der Durchführung von Veranstaltungen unterliegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Alle Konzepte, Programmvorschläge oder Auszüge daraus sind und bleiben das geistige Eigentum von Minis Event. Ohne schriftliche Genehmigung dürfen sie in keiner Weise vervielfältigt, weitergegeben oder für Wettbewerbszwecke genutzt werden. Fotos, Entwürfe und Prospekte unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Die Nutzung ist nur nach Absprache und gegen Zahlung eines Honorars gestattet. Verstöße ziehen Schadensersatzansprüche nach sich.
Für die Gültigkeit zusätzlicher und abweichender Bestimmungen ist die Schriftform erforderlich. Die mögliche Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser AGB oder einzelner Vertragspunkte hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Vertrages. Stattdessen führt sie zu einer Ersetzung der Klauseln durch solche, die dem geltenden Recht und dem wirtschaftlichen Sinn des Vertrages am nächsten kommen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss:
Alle Angebote, Informationen und Inhalte unserer Website (inkl. Printmedien und Werbeprospekte) sind freibleibend und nicht verbindlich. Alle Angaben zu Maßen, Gewichten oder anderen Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn Minis Event sie explizit als verbindlich kennzeichnet. Soweit nicht ausdrücklich durch uns als verbindlich gekennzeichnet, sind die dem Angebot beigefügten Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben nur annähernd maßgebend.
Wir behalten uns das Recht vor, Produktänderungen im Design, der Farbe oder im technischen Bereich vorzunehmen, sofern sie der Qualitätsverbesserung dienen, ohne vorherige Ankündigung. Die auf der Website veröffentlichten Bilder können Farbabweichungen aufweisen und/oder von der Abbildung abweichen.
Nachdem uns Ihre Bestellung erreicht hat, erhalten Sie per E-Mail eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung. Diese stellt keine verbindliche Annahme Ihrer Bestellung dar. Bei Annahme Ihrer Bestellung erfolgt eine separate Auftragsbestätigung.
Ein Vertrag wird durch die beidseitige Unterzeichnung (Auftraggeber/in und Minis Event als Auftragnehmer) abgeschlossen. Bei Vollkaufleuten kann dies auch durch eine schriftliche Bestätigung des Auftrags per Email erfolgen.
§ 3 Auftragsanpassung:
Minis Event als Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Vertragsleistungen auf angemessene Weise für den Auftraggeber anzupassen (z. B. bei Modulausfällen, höherer Gewalt usw.), sofern hierdurch der Wert der Leistungen nicht unverhältnismäßig zum Nachteil des Auftraggebers verändert wird. Hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung des Veranstaltungsprogramms steht dem Auftragnehmer freie Hand zu.
§ 4 Rechnungslegung, Fälligkeit und Verzug:
Durch die Regelung der elektronischen Rechnungsstellung gemäß dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 versenden wir alle Rechnungen ausschließlich per E-Mail an die in Ihrem Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse. Sofern Sie dieser Regelung nicht widersprechen, wird sie als stillschweigend akzeptiert.
Alle Zahlungen und vertraglich festgelegte Anzahlungen werden gemäß der Auftragsbestätigung geleistet. Falls keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, ist der vereinbarte Preis für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen spätestens am Veranstaltungstag vor Aufbaubeginn und somit vor Beginn der Veranstaltung vollständig und ohne Abzüge zu bezahlen.
Falls die Zahlungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgen, behält sich Minis Event als Auftragnehmer das Recht vor, aufgrund einseitiger Nichterfüllung seitens des Auftraggebers vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Die Höhe des Anspruchs wird individuell berechnet, beläuft sich aber mindestens auf die Summe des vereinbarten Preises.
Im Falle von Zahlungsverzug ist Minis Event zudem berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Basissatz des Diskontsatzüberleitungsgesetzes zu berechnen. Die Möglichkeit zur Verrechnung besteht nur bei rechtskräftig festgestellten Forderungen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist nur dann erlaubt, wenn die Honorarforderung auf derselben Rechtsgrundlage beruht.
Kommt es durch unsere Kunden/Auftraggebern zu unpünktlichen Zahlungen und es tritt Verzug auf, behalten wir uns das Recht vor, das Event vor Beginn abzusagen und von der Vertragsvereinbarung zurückzutreten sowie Schadensersatz geltend zu machen. Ebenfalls behalten wir uns das Recht vor, Dritte mit dem Einzug der Forderungen zu beauftragen. Die Kosten hierfür gehen dann zu Lasten des Kunden/Auftraggebers.
§ 5 Rücktritt des Auftragnehmers:
Zusätzlich zum bereits genannten Rücktrittsrecht aufgrund unzureichender Zahlungssicherheit gemäß § 4, ist Minis Event als Auftragnehmer in den folgenden Situationen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:
- Falls der Auftraggeber nicht ausreichend mitwirkt, sodass eine erfolgreiche Vertragsumsetzung nicht möglich ist.
- Wenn Module oder Dienstleistungen von Minis Event oder von Drittanbietern ausfallen und es nicht zumutbar ist, angemessenen Ersatz zu finden.
Im Falle eines gerechtfertigten Rücktritts hat der Auftraggeber grundsätzlich keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dieser kann nur bei Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers verlangt werden und ist maximal auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt.
§ 6 Stornierungsbedingungen und Nicht-Annahme durch den Auftraggeber:
Bei einer Stornierung durch den Kunden nach Vertragsabschluss gelten nachfolgende Zahlungsverpflichtungen des Kunden:
- Stornierung bis 2 Monate vor der Veranstaltung: 30 % des Entgeltes
- Stornierung bis 4 Wochen vor der Veranstaltung: 50 % des Entgeltes
- Stornierung bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 80 % des Entgeltes
- Stornierung bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 100 % des Entgeltes
- Nichtannahme der Leistung am Veranstaltungstag: 100 % des Entgeltes
Die Absage muss schriftlich erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt hiervon unberührt.
§ 7 Durchführung, Erfüllungsvoraussetzung und Haftung:
Im Zuge der Vertragserfüllung erbringt Minis Event (als Auftragnehmer) Sach- und Dienstleistungen, die für die Umsetzung der beauftragten Veranstaltung erforderlich sind. Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus der Auftragsbestätigung. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist es die Verantwortung des Auftraggebers, die erforderlichen Bedingungen für die Erfüllung des Vertragszwecks zu schaffen. Dies beinhaltet besonders:
§ 8 Gerichtstand und anzuwendendes Recht:
Für sämtliche bestehenden und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung wird als Gerichtsstand der Firmensitz vereinbart, unter Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
§ 9 Maßgebende Fassung
In Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend.
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